Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf die Höhe der Versicherung begrenzt.
Die Deckungssummen betragen:
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für Sonstige Schäden 300.000,00 €
Sollte die Tätigkeit des Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren, z.B. als Zeuge erforderlich werden, so wird ihm die Differenz zwischen der Zeugenentschädigung und dem vereinbarten Honorar erstattet.